Wenn Sie telefonieren bzw. angerufen werden möchten, müssen Sie, Ihr Angehöriger oder eine Pflegekraft an der Rezeption eine Chip-Karte mit Ihrer persönlichen Telefonnummer abholen. Dazu müssen Sie ein Mindestguthaben einzahlen sowie eine Pfandgebühr für die Karte hinterlegen.
Wird das Mindestguthaben während eines Gespräches unterschritten, können Sie dieses noch zu Ende führen. Ein weiteres Telefonieren und Angerufen werden ist danach nur nach Aufladung des Guthabens an der Rezeption möglich. Die aktuellen Gebühren erhalten Sie an der Rezeption.
Wenn Ihre Rehabilitation beendet ist, melden Sie sich bitte an der Rezeption zur Abrechnung. Hier erhalten Sie die Pfandgebühr und Ihr ggf. noch vorhandenes Guthaben zurück.
Wichtige Telefonnummern:
Rezeption/ Zentrale 03844 – 880 – 0
Station 1: 03844 – 880 180
Station 2: 03844 – 880 190
Station 3: 03844 – 880 280
Station 4: 03844 – 880 290