Nach § 39 Abs. 1a SGB V

Entlass-
management

Ziel des Entlassmanagements unserer Klinik ist es, eine bedarfsgerechte Anschlussversorgung der PatientInnen dieser Stationen sicherzustellen. Es gelten für das Entlassmanagement neue gesetzliche Vorgaben. Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung des Entlassmanagements und die Einbeziehung der Kranken- bzw. Pflegekasse eine schriftliche Einwilligung des Patienten/der Patientin bzw. des gesetzlichen Betreuers/der gesetzlichen Betreuerin vorliegen muss. Gleiches gilt für die im Rahmen des Entlassmanagements ggf. notwendige Übermittlung von Patientendaten an Nachversorger.

Liegen diese schriftlichen Einwilligungen nicht vor, können wir Sie nur begrenzt unterstützen. Die PatientInnen/gesetzlichen BetreuerInnen werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements und in Frage kommende Unterstützungsmöglichkeiten informiert und beraten. Auf Wunsch werden auch Angehörige mit einbezogen. Alle Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Vor Entlassung ist für pflegende Angehörige eine Hospitation in der Pflege sowie in den verschiedenen Therapiebereichen nach Absprache möglich. Gerne vermitteln wir Ihnen auch AnsprechpartnerInnen für kostenlose Pflegekurse im Rahmen des PfiFf-Projektes (Pflege in Familien fördern).

Federführend begleiten unsere Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes das Entlassmanagement.

Weitere Informationen zum Entlassmanagement finden Sie in der Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 38 Abs. 1a SGB V. Ein Muster der Einverständniserklärung finden Sie hier.

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Ab dem 27.02.2023 gelten in unserer Klinik neue Besuchsregeln. Diese sind an die neuen Vorgaben des Gesundheitsministeriums angelehnt und beinhalten neben dem Wegfall der Testpflicht einige weitere Erleichterungen.

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