Die erste kostenfreie Informationsveranstaltung hat sich dem Thema Vorsorgevollmacht gewidmet. Denn: Eine Vorsorgevollmacht ist kein Thema des Alters! Über eine Vorsorgevollmacht sollte jede Person ab 18 Jahren nachdenken. Denn jeder kann durch einen Unfall, wegen einer Erkrankung oder nach einer Operation in die Lage geraten, dass er die eigenen Angelegenheiten für eine befristete Zeit oder sogar für immer nicht selbst regeln kann. Aber wer werden diese anderen sein, die dann Behördengänge erledigen, finanzielle Fragen klären oder über medizinische Maßnahmen entscheiden? Angehörige, Freunde oder Fremde?
Sandra Bock, Leiterin des Sozialdienstes der Neurokliniken Waldeck erklärt:
Auch für Ehepartner gilt: Die Ehegattennotvertretung gilt nur für ein halbes Jahr. Deshalb rät Sandra Bock:
Während der Informationsveranstaltung hat Sandra Bock die interessierten Gäste außerdem darüber informiert, wann man eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen sollte, welche Sonderfälle die Finanzgeschäfte ausmachen und was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht im Ernstfall vorliegt.
Nach dem Event ist vor dem Event: Nun planen wir die nächste Informationsveranstaltung. Hinweise für die Allgemeinheit interessante Themen nehmen wir gern an.